§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe

Jede Familie hat ihre eigenen Vorstellungen und Fähigkeiten, um das Zusammenleben zu gestalten. Es gibt jedoch Lebensphasen, in denen es der Familie nicht mehr gelingt, die vielfältigen Aufgaben des Alltags aus eigener Kraft zu bewältigen. Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen, sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert Motivation und Mitarbeit der Familie. 


Mögliche Einsatzbereiche:

  • Unterstützung in allen Fragen der Haushaltsführung, wie Ernährung, Gesundheit, Ordnung 
  • Vermittlung der Kinder in geeignete Einrichtungen, wie (heilpädagogischen) Kindergarten, Hort, Förder- oder Regelschule 
  • Hilfe bei der Verbesserung der Wohnverhältnisse und Begleitung zu den zuständigen Ämtern 
  • Vermittlung von Entlastungsangeboten in der Freizeit, den (Schul-)Ferien, einem Kuraufenthalt oder einer (Entwöhnungs-)Therapie 
  • Beratung in Finanz- und Schuldenangelegenheiten und bei der Planung des Familienbudgets 
  • Begleitung bei Ämtergängen und Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen