§ 17 Beratung in Fragen der Partnerschaft

Mütter und Väter haben im Rahmen der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft, wenn sie für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen. Die Beratung soll helfen, ein partnerschaftliches Zusammenleben in den Familien aufzubauen und Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen.

 

Mögliche Einsatzbereiche:

  • Lösung der Paarprobleme zugunsten der Entwicklung des Kindes
  • Unterstützung der Elternschaft im Hinblick auf einen gemeinsamen Erziehungsweg
  • Reduzierung der Konflikte zwischen Mutter und Vater für ein entspanntes Familienleben