Verfahrensbeistandschaft

In Fällen, bei denen getrennt lebende oder geschiedene Eltern sich nicht auf eine gemeinsame Sorgerechts- oder Umgangsregelung einigen können, kann das zuständige Familiengericht einen Verfahrensbeistand bestellen.

Dies gilt auch in Fällen, bei denen das Amt für Jugend und Familie eine gerichtliche Entscheidung bezüglich des Sorgerechts beantragt.


Rechtsgrundlagen der Verfahrensbeistandschaft

  • § 158 FamFG Abs. 1: …das Gericht hat dem Kind …„einen geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen, soweit dies zur Wahrnehmung seiner Interessen erforderlich ist.“
  • Nach § 1626 Abs. 2 BGB haben Kinder und Jugendliche ein Mitspracherecht in allen Entscheidungen ihrer Eltern, die sie betreffen: "Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an.“
  • Nach § 1684 Absatz 1 BGB haben Kinder und Jugendliche außerdem das Recht auf Umgang mit beiden Eltern.

 

Verfahrensbeistandschaft bei Context GbR

Wir arbeiten auf Grundlage des systemisch-familientherapeutischen Ansatzes, integrativer erfahrungsorientierter Verfahren und entwicklungsorientierter Konzepte.

 

Als Verfahrensbeistände sind wir hauptsächlich im Bereich des Amtsgerichtes Coburg tätig und unterstützen Kinder und Jugendliche bei der Wahrung ihrer Interessen in familiengerichtlichen Verfahren. Wir verpflichten uns als unabhängige Personen allein die subjektiven (Kindeswille) und objektiven (Kindeswohl) Interessen des Kindes zu vertreten, diese allen am Verfahren Beteiligten nahe zu bringen und darauf zu achten, dass sie angemessene Berücksichtigung finden.

 

Dazu sprechen wir persönlich mit dem Kind und machen uns ein Bild von seiner Lebens- und Entwicklungssituation. Sind die Kinder alters- oder entwicklungsbedingt noch nicht in der Lage, ihre Situation zu erfassen und ihren Willen zu verbalisieren, erkunden wir mit Hilfe einer Interaktionsbeobachtung die Beziehungen des Kindes zu seinen Eltern oder anderen Bezugspersonen.

 

Bei der erweiterten Verfahrensbeistandschaft regen wir die Beteiligten an, miteinander eine einvernehmliche Lösung zu entwickeln.

 

Kontakt

Bei Interesse können Sie sich mit uns über unser Kontaktformular, per Mail oder telefonisch direkt mit den einzelnen Verfahrensbeiständen in Verbindung setzen.

 

Birgit Sonanini
birgit.sonanini@context-beratung.de
09561-201267 und 0170-8149201