§27 Hilfen zur Erziehung

Eltern bekommen mit den Hilfen zur Erziehung eine Unterstützung, die geeignet ist momentane Krisen zu überwinden und/oder chronisch schwierige Lebenslagen zu bewältigen.

Die Feststellung des Bedarfs und die Konkretisierung der Hilfeart erfolgt im Hilfeplanprozess mit der Familie und dem Amt für Jugend und Familie. Im Gesetz wird neben einer pädagogischen Leistung auch die Möglichkeit einer therapeutischen Unterstützung genannt.


Mögliche Einsatzbereiche:

  • Therapeutische Interventionen zur Stärkung der persönlichen Balance zwischen individueller Entwicklung und Anpassung an die Anforderungen der Umwelt
  • Systemische Beratung und Familientherapie zur Entwicklung adäquater Handlungsoptionen und Lösungsmöglichkeiten im familiären Alltag 
  • Videogestützte Entwicklungsberatung, damit Eltern ihr Kind in seiner Entwicklung gut begleiten und unterstützen können