Erziehungsbeistandschaft (SGB VIII)

Der Erziehungsbeistand soll das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von emotionalen Entwicklungsproblemen unterstützen und somit seine Selbständigkeit und Lebenskompetenz stärken. Deshalb arbeitet er auch eng mit den Eltern zusammen und begleitet diese in Fragen zur Erziehung und Kommunikation mit ihrem Kind. Der Erziehungsbeistand kommt zur Familie nach Hause und entwickelt mit den Familienmitgliedern alltagstaugliche Lösungen zur Veränderung schwieriger häuslicher Situationen.

Der Erziehungsbeistand bietet der Familie eine Zusammenarbeit mit anderen wichtigen Helfern im sozialen Umfeld des Kindes oder Jugendlichen - z. B. Frühförderung, Kindergarten oder Schule an - damit die Familien eine kontinuierliche und gleichgelagerte Unterstützung in allen wichtigen Lebensbereichen erhalten können.

Mögliche Einsatzbereiche:

  • Verbesserung der Entwicklungs- und Lernchancen von Babys, Kindern und Jugendlichen 
  • Krisenintervention durch Vermittlung von neuen Handlungsoptionen und Lösungsmöglichkeiten 
  • Reintegration des Kindes/Jugendlichen nach einer Unterbringung außerhalb der Herkunftsfamilie 
  • Abwendung eines Gefährdungsrisikos im Rahmen des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung