§ 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Von einer seelischen Behinderung bedroht sind Kinder oder Jugendliche, bei denen eine Beeinträchtigung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.


Mögliche Einsatzbereiche:

  • Aufsuchende Familienarbeit zur Reintegration des Kindes/Jugendlichen nach einer stationären Unterbringung 
  • Aufbau eines unterstützenden Netzwerkes im sozialen Umfeld der Familie
  • Verknüpfung von therapeutischen Interventionen und Erziehungshilfeleistungen