Sowohl Kinder und Jugendliche als auch Mütter und Väter haben Anspruch auf Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts. Nach Trennung und Scheidung gestaltet sich die Umsetzung einer zuverlässigen und kindgemäßen Umgangsregelung manchmal schwierig und die Beteiligten sind oftmals allein noch nicht in der Lage, eine einvernehmliche Regelung zum Wohle des Kindes zu vereinbaren und einzuhalten.
Mögliche Einsatzbereiche: