In Fällen, bei denen getrennt lebende oder geschiedene Eltern sich nicht auf eine gemeinsame Sorgerechts- oder Umgangsregelung einigen können, kann das zuständige Familiengericht einen
Verfahrensbeistand bestellen.
Dies gilt auch in Fällen, bei denen das Amt für Jugend und Familie eine gerichtliche Entscheidung bezüglich des Sorgerechts beantragt.
Rechtsgrundlagen der Verfahrensbeistandschaft
Wir arbeiten auf Grundlage des systemisch-familientherapeutischen Ansatzes, integrativer erfahrungsorientierter Verfahren und entwicklungsorientierter Konzepte.
Als Verfahrensbeistände sind wir hauptsächlich im Bereich des Amtsgerichtes Coburg tätig und unterstützen Kinder und Jugendliche bei der Wahrung ihrer Interessen in familiengerichtlichen Verfahren. Wir verpflichten uns als unabhängige Personen allein die subjektiven (Kindeswille) und objektiven (Kindeswohl) Interessen des Kindes zu vertreten, diese allen am Verfahren Beteiligten nahe zu bringen und darauf zu achten, dass sie angemessene Berücksichtigung finden.
Dazu sprechen wir persönlich mit dem Kind und machen uns ein Bild von seiner Lebens- und Entwicklungssituation. Sind die Kinder alters- oder entwicklungsbedingt noch nicht in der Lage, ihre Situation zu erfassen und ihren Willen zu verbalisieren, erkunden wir mit Hilfe einer Interaktionsbeobachtung die Beziehungen des Kindes zu seinen Eltern oder anderen Bezugspersonen.
Bei der erweiterten Verfahrensbeistandschaft regen wir die Beteiligten an, miteinander eine einvernehmliche Lösung zu entwickeln.
Bei Interesse können Sie sich mit uns über unser Kontaktformular, per Mail oder telefonisch direkt mit den einzelnen Verfahrensbeiständen in Verbindung setzen.
Birgit Sonanini
birgit.sonanini@context-beratung.de
09561-201267 und 0170-8149201